„Ich kämpfe für Ihr gutes Recht.”

Auch wer Vorfahrt hat, muss bremsen.

Das Oberlandesgericht München hat unlängst entschieden, dass es jedem im Verkehr zuzumuten ist, zu bremsen, auch wenn er Vorfahrt hat.

Im zu entscheidenden Fall befuhr der Kläger eine vorfahrtberechtigte Straße, als ihm aus einer Seitenstraße kommend ein anderes Fahrzeug die Vorfahrt nahm. Durch einen Fahrstreifenwechsel versuchte der Kläger, das andere Fahrzeug zu umfahren. Gebremst hat er nicht. Der gerichtlich bestellte Sachverständige errechnete, dass bei sofortigem maßvollen Bremsen, als der Kläger die Vorfahrtsverletzung erkennen konnte, er vor dem anderen Fahrzeug zum Stand gekommen wäre und den Unfall hätte vermeiden können.

Das Gericht entschied: (Zitat) Kann eine Kollision durch maßvolles Bremsen des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs vermieden werden, so ist eine Haftungsverteilung von 70 : 30 zu Lasten des wartepflichtigen Fahrzeugs angemessen. (Zitat Ende) Folglich musste der Kläger 30% seines Schadens selber bezahlen + 30% des Schadens an dem anderen Fahrzeug. (OLG München, Urteil vom 21.12.2012 – 10 U 2595/12 -)

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