Aufzeichnung von Verkehrsverstößen mit dem VKS 3.0

Im Jahre 2009 hatte das OLG Oldenburg mit Beschluss vom 27.11.2009 eine Entscheidung zum Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 mit der Softwareversion 3.01 veröffentlicht. Zur Freude aller Betroffenen hatte das OLG entschieden, dass die Messdaten, die aufgrund dieser Dauerüberwachung der Autobahn per Video gewonnen wurden, nicht verwertbar sind. Dabei handelte es sich um eine Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht vom 11.08.2009 zu diesem Thema.

Die Dauervideoüberwachung des Verkehrsflusses stellt nach Ansicht der Gerichte einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, für den zur Zeit noch keine ausreichend Gesetzesgrundlage existiert. Dieses Verfahren darf nach Ansicht des OLG Oldenburg nicht zur Beweiserhebung genutzt werden und mit diesem Verfahren bereits erhobene Beweise dürfen nicht verwertet werden.

Diese für die Autofahrer günstige Entscheidungslage ist inzwischen leider durch technische Weiterentwicklung des Systems überholt. Inzwischen gibt es das Überwachungssystem mit der Softwareversion 3.1. In dieser Softwareversion überprüft das System vollautomatisch den Verkehrsfluss und speichert nur noch in einzelnen Fallordnern diejenigen Sequenzen und Daten ab, bei denen nach “Einschätzung” der Software ein Verstoß vorliegen könnte. Eine fortlaufende Aufzeichnung und Speicherung des Verkehrsflusses erfolgt nicht mehr.

Diese Art der Überwachung dürfte den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht formuliert hat, genügen. Ernstzunehmende Bedenken gegen dieses weiterentwickelte System wurden bisher nicht bekannt.
Verkehrsverstöße, die mit der neuen Softwareversion erfasst wurden, dürfen deshalb verfolgt und die dazu gehörigen Daten ausgewertet werden.