„Ich kämpfe für Ihr gutes Recht.”

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht berate ich gleichermaßen Arbeitnehmer, wie auch kleine und mittelständische Unternehmen in allen gerichtlichen und außergerichtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten des Individualarbeitsrechts, einschließlich der Vertragsgestaltung. Von Vorteil für meine Mandanten sind langjährige Erfahrungen in der Prozessführung vor den Arbeitsgerichten.

Da Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber gleichermaßen beraten und vertreten werden, sind die spezifischen Belange und die “wunden Punkte” des jeweils anderen Lagers bekannt. Dieses Knowhow hilft dabei vorausschauend und umsichtig zu agieren, um Konflikten vorzubeugen und Eskalationen zu vermeiden.

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