Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht umfasst alle rechtlichen Sachverhalte, die mit dem Wohnungseigentum, der Eigentümergemeinschaft und der Verwal­tung von Wohnungseigentum und Sondereigentum zusammenhängen. Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es bei großen Wohnanlagen mit Hunderten von Wohnungen, aber auch in kleinster Form mit 2 oder 3 Miteigentümern bei Familienheimen, die nach dem Erwachsenwerden der Kinder oder im Nachlass z.B. etagenweise innerhalb der Familie aufgeteilt werden.

Wenn man bedenkt, welche hohen wirtschaftlichen Werte in vielen Fällen das erworbene Wohnungseigentum hat, versteht man, wie wichtig eine effektive Verfolgung der rechtlichen Interessen des Mandanten hier ist. Zudem sind die Wohnungseigentümer häufig durch die Eigentümergemeinschaft derart fest miteinander verbunden, dass die Zahlungsunfähigkeit eines Miteigentümers auch bei den anderen Miteigentümern große finanzielle Probleme zur Folge hat.

Bei Zwangsvollstreckungen gegen einzelne Miteigentümer oder bei der Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum ist die Hilfe des Anwalts oft erwünscht, häufig sogar unerlässlich.
Bei der Vermietung es Wohnungseigentums überlappt dieses Rechtsgebiet mit dem des Mietrechts.

Ich unterstützte und vertrete anwaltlich sowohl einzelne Eigentümer, als auf Wohnungsverwalter und Eigentümergemeinschaften.