Tätigkeitsbereiche

Unser vorrangiges Anliegen ist die schnelle, konsequente und kreative Verfolgung der rechtlichen Interessen unserer Mandanten.

Zu unserer Klientel zählen neben kleinen und mittelständischen deutschen Unternehmen und Privatleuten in zunehmendem Maße Unternehmer und Unternehmen aus andern europäischen Staaten, sowie Nord- und Südamerika.

  • Arbeitsrecht

    Im Arbeitsrecht berate ich gleichermaßen Arbeitnehmer, wie auch kleine und mittelständische Unternehmen in allen gerichtlichen und außergerichtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten des Individualarbeitsrechts, einschließlich der Vertragsgestaltung. Von Vorteil für meine Mandanten sind langjährige Erfahrungen in der Prozessführung vor den Arbeitsgerichten.

    Da Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber gleichermaßen beraten und vertreten werden, sind die spezifischen Belange und die “wunden Punkte” des jeweils anderen Lagers bekannt. Dieses Knowhow hilft dabei vorausschauend und umsichtig zu agieren, um Konflikten vorzubeugen und Eskalationen zu vermeiden.

    Für weitere Informationen empfehle ich einen Besuch auf dieser Website:
    www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-muenster-pahl.de

  • Inkasso

    Ich will doch nur mein Geld

    … und das sollen Sie auch bekommen –
    mit der Hilfe von ASP – INKASSO

    Die Zahlungsmoral vieler Schuldner lässt aus den unterschiedlichsten Gründen und in zunehmendem Maße zu wünschen übrig. Sie als Gläubiger wollen und können höhere Außenstände nicht hinnehmen, zögern vielleicht aber, diese mit anwaltlicher Hilfe einzuziehen, weil sie Bedenken wegen zu hoher Kosten haben.

    ASP – INKASSO ist günstiger, als Sie vielleicht denken. Anders als die meisten Inkassobüros verlangt ASP keinen Prozentsatz vom Inkassoerfolg, sondern rechnet nach Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG) ab. Anders als die Inkassokosten der meisten Inkassobüros werden im Falle eines erfolglosen außergerichtlichen Inkassoversuchs die nach RVG berechneten Gebühren von den Gerichten in voller Höhe tituliert. Inkassokosten der Inkassobüros werden hingegen nur bis zur Höhe der anwaltlichen Inkassogebühren zugesprochen. Das anwaltliche Inkasso bietet demjenigen, der gelegentlich einen Forderungseinzug betreiben muss, damit klare Vorteile.

    Gewerblichen Mandanten, die laufend Inkassofälle haben, bietet ASP einen besonderen anwaltlichen Inkasso-Service, der für Sie unter finanziellen Gesichtspunkten besonders interessant ist. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Service ist, dass Sie Freiberufler oder Gewerbetreibender sind und regelmäßig mehrere Inkassofälle pro Jahr haben.
    Im Rahmen des außergerichtlichen Forderungseinzugs unternehmen wir – wie auch bei Inkassovorgängen im Einzelfall – zunächst den Versuch, Ihre Forderung kostengünstig ohne die Hilfe der Gerichte einzuziehen. Dies geschieht durch anwaltliches Forderungsschreiben und – wenn möglich und erforderlich – zusätzlich durch telefonische Kontaktaufnahme mit dem Schuldner.

    Nutzen Sie das ASP – INKASSO Angebot  –
    außergerichtlicher Forderungseinzug „zum Festpreis“

    • … und was kostet mich das als gewerblicher Auftraggeber
      Weniger als Sie vielleicht vermuten.
    •  … und wie läuft das ab?
      Wir belasten Ihnen pro einzuziehender Forderung die anfallenden Honorare – unabhängig von der Forderungshöhe – nur pauschal in Höhe von 25,00 € (zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe). Diesen Betrag legen Sie in bar oder per Scheck Ihrem Auftragsschreiben an uns bei. Hierin enthalten sind zudem die Kosten für eine Aufenthaltsermittlung über den Verbleib eines verzogenen Schuldners durch Anfrage beim zuständigen Meldeamt (einfache Meldeamtsanfrage) und eine Anschriftenermittlung durch den Briefzusteller. Sollten weitere Ermittlungen erforderlich werden, werden diese von uns nach Rücksprache mit Ihnen und zusätzlicher Beauftragung durch Sie erledigt. Hierfür stellen wir Ihnen nur die uns entstehenden tatsächlichen Auslagen zusätzlich in Rechnung.
    • … und was muss ich tun?
      1. Sie übersenden uns bitte im Original oder in Kopie den oder die Beleg(e) (z.B. Rechnung, Schuldschein u.s.w.), aus dem bzw. aus denen sich die Forderung dem Grunde und der Höhe nach ergibt.2. Sie reichen uns bitte den von Ihnen unterschriebenen Mahn- und Inkassoauftrag sowie die Inkassovollmacht herein (die Vordrucke senden wir Ihnen auf Anforderung gerne zu) und fügen einen Scheck über 25,00 € + 19% Steuer oder diese Summe in bar bei.3. Sehr wichtig und Voraussetzung für dieses Festpreisangebot ist, dass Sie den Schuldner vor unserer Mandatierung bereits in Verzug gesetzt haben. Ihr Mahnschreiben fügen Sie bitte in Kopie ebenfalls bei, sofern sich die Voraussetzungen für den Eintritt des Verzugs nicht bereits aus der Rechnung ergeben.

    ASP – INKASSO erledigt für Sie gerne auch  das komplette Forderungsmanagement.

    Falls Sie es wünschen, erledigt ASP – INKASSO für Sie natürlich auch – von der Buchung über die außergerichtliche Zahlungsaufforderung bis zur Zwangsvollstreckung – das komplette Forderungsmanagement aus einer Hand.
    Wenn Sie uns auch mit der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Die individuellen Konditionen für das Inkasso erfragen Sie bitte telefonisch.

    Auch wenn Sie andere Fragen haben, rufen Sie das ASP – INKASSO Team bitte an unter der Telefonnummer 0251- 484 49 759.

  • Pferderecht

    Im Bereich des „Pferderechts“ konnte ich mir während seiner zehnjährigen beruflichen Zusammenarbeit mit dem inzwischen verstorbenen Dressurreiter, mehrfachen Olympiasieger und Rechtsanwalt Dr. Reiner Klimke weitgehende Spezialkenntnisse in der Bearbeitung von Rechtsproblemen rund ums Pferd angeeignet.

    Das sogenannte “Pferderecht” umfasst Rechtsfragen der Gewährleistung bzw. Mängelhaftung beim Pferdekauf, der Haftung von Pferdehalter, Reiter, Tierarzt oder Schmied und der Abwicklung von Truppenschäden. Die ebenfalls in diesem Bereich anzusiedelnde Vertretung der rechtlichen Interessen von Fahrern und Trainern im Trabrennsport erfordert die Vertretung des Mandanten vor den Rennausschüssen, den Aufsichtsorganisationen oder den ordentlichen Gerichten.
    Seit 1987 bin ich nachhaltig im Pferderecht für in- und ausländische Mandanten tätig. Im Pferdesport engagiert bin ich als Persönliches Mitglied (PM) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) und als Mitglied des erweiterten Vorstands des Vereins zur Förderung des Westfälischen Pferdemuseums, sowie als Vorstandsmitglied eines Reitervereins in Münster.

    Nachstehend finden Sie Antworten auf einige FAQ zum Pferderecht

     Unterliege ich als Reiter im Straßenverkehr der Straßenverkehrsordnung?

    Jeder Reiter, der sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegt, unterliegt den Vorschriften der StVO. Gemäß § 28 II StVO gelten sämtliche Verkehrsregeln für ihn sinngemäß. Er hat sich also z.B. auf den Straßen mit seinem Pferd rechts zu bewegen und bei Dunkelheit sich und sein Pferd ähnlich einem Radfahrer zu beleuchten. Wie die anderen Verkehrsteilnehmer hat er auch die Vorfahrtsregeln zu beachten. Er sollte außerdem nicht vergessen, dass er bei Unfällen sich erst dann von der Unfallstelle entfernen darf, wenn der Unfallgeschädigte oder die Polizei dieses erlaubt. Andernfalls kann er sogar den Straftatbestand der Verkehrsunfallflucht erfüllen.

    Gilt für den Reiter im Straßenverkehr eine Promillegrenze?

    Diese Frage ist zunächst zu verneinen. Als Verkehrsteilnehmer macht sich der Reiter jedoch u.U. strafbar, wenn er alkoholbedingt einen Unfall verursacht und dadurch den Straßenverkehr erheblich gefährdet.
    Nimmt ein Reiter alkoholisiert am Straßenverkehr teil, kann die Ordnungsbehörde befinden, dass er aufgrund dieser Tatsache ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs ist. Dann ist dann zumeist die Fahrerlaubnis futsch; zumindest wird eine MPU angeordnet!
    Versicherungs- und haftungsrechtlich handelt ein Reiter, der alkoholisiert reitet, grob fahrlässig. Ihm wird bei einem Reitunfall ein – mitunter hohes Maß – an Mitverschulden zugerechnet.

    Gibt der Handschlag beim Pferdekauf eine erhöhte Vertragssicherheit?

    Diese Frage ist klar zu verneinen. Der Handschlag oder ein Ehrenwort geben dem jeweiligen Vertragspartner keine weitergehende Sicherheit, als das gesprochene Wort. Auch ein gegebenes Ehrenwort hilft nicht weiter. Die Rechtsprechung des BGH zu derartigen Fällen lässt sich wie folgt zusammenfassen: “Wer an das Ehrenwort des anderen glaubt, ist selber schuld.”

    Sollte ein Pferdekaufvertrag schriftlich abgefasst werden?

    Die Abfassung eines schriftlichen Vertrages ist unbedingt anzuraten! Es gibt keine bessere und sicherere Möglichkeit, die zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen zu beweisen, als einen schriftlichen Vertrag. Wichtig ist, dass der Vertrag alle Einzelheiten der vertraglichen Vereinbarung festhält.

    Welche Rechte habe ich, wenn das von mir gekaufte Pferd Mängel hat?

    Lesen Sie hier.

    Wie hafte ich als Pferdebesitzer, Stallbesitzer, Reiter, Reitlehrer?

    Lesen Sie hier.

    Weitere Infos zum Pferderecht finden Sie auch unter:

  • Verkehrsrecht

    Das Verkehrsrecht ist ein recht komplexes Gebiet. Es umfasst im wesentlichen Teilbereiche des Zivilrechts, des Verwaltungsrechts sowie des Straf- und Bußgeldrechts und betrifft gleichermaßen Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger sowie Personen, die sich bei Ausübung Ihres Sports im Straßenverkehr bewegen (z.B. Reiter, Skater).

    Im Bereich des Zivilrechts geht es zumeist um die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unfallgeschädigter Verkehrsteilnehmer gegenüber dem Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer.Bei der Unfallschadenregulierung ist bisweilen zu beobachten, dass die Haftpflichtversicherer im Rahmen des von ihnen angebotenen Unfallschadenmanagements eine schnelle unkomplizierte Regulierung der Ansprüche Geschädigter anbieten. Bei einer derartigen Schadensabwicklung werden allerdings in vielen Fällen eine Reihe von Schadenspositionen nicht angesprochen und nicht reguliert. Der juristisch nicht erfahrene Geschädigte kann häufig nicht beurteilen, ob er Anspruch auf eine allgemeine Schadenpauschale hat, auf Ersatz von Nutzungsausfall, Erstattung der Vorhaltekosten und in welchem Umfang Mietwagenkosten zu erstatten sind. Bisweilen informieren die Versicherer den Geschädigten auch in unzutreffender Weise darüber, dass er die Kosten für das von einem Sachverständigen erstellte Schadensgutachten selbst tragen müsse oder kalkulieren zu hohe Restwerte bei Totalschäden. In einigen von uns bearbeiteten Fällen haben die gegnerischen Haftpflichtversicherer bei einer „Selbstregulierung durch den Geschädigten“ lediglich 50% des Schadens erstattet. Hier brachte der Gang zum Anwalt dem Geschädigten einen Vorteil von mehreren Hundert, bisweilen auch mehreren Tausend Euro.

    • Mein Tipp: Gehen Sie bei Unfallschäden sofort zu einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Er reguliert den Unfallschaden für Sie effektiv und umfassend. Wenn Sie ausschließlich berechtigte Ansprüche geltend machen, kostet Sie das auch keinen Cent. Den Anwalt bezahlt dann der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherer.
    • Noch ein Tipp: Sofern Sie selbst der Unfallverursacher sind, wenden Sie sich sofort und ausschließlich an Ihren Haftpflichtversicherer. Geben Sie gegenüber Dritten keine Erklärungen ab und erkennen Sie nichts an. Sie riskieren sonst Ihren Versicherungsschutz. Ihr Versicherer regelt die Schadensangelegenheit für Sie.

    Im Bereich des Straf- und Bußgeldrechts geht es um die Vertretung des Mandanten, der gegen Verkehrsregeln oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen hat, vor den Ordnungsbehörden, der Staatsanwaltschaft und vor Gericht. Unser Bestreben ist es, dem Mandanten durch kompetente Beratung und zweckentsprechende Verteidigertätigkeit Punkte, ein Fahrverbot, den Verlust der Fahrerlaubnis, Bußgelder oder gar eine Strafe zu ersparen.

    • Mein Tipp: Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten oder in ein Verkehrs-Strafverfahren verwickelt sind, sagen und schreiben Sie nichts selbst und gehen Sie sofort zu einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Er übernimmt für Sie die Korrespondenz mit der Bußgeldstelle oder Polizei, nimmt Akteneinsicht und korrespondiert mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht.

    Im Bereich des Verwaltungsrechts geht es häufig um Auseinandersetzungen der Mandanten mit den Ordnungsbehörden z.B. wegen eines Fahrverbot, MPU-Auflagen, Erteilung oder Einziehung von Führerscheinen, die Aufstellung von Verkehrszeichen etc.

    Ich bin seit mehr als zwei Jahrzehnten in Münster nachhaltig im Verkehrsrecht tätig. Zudem engagiere ich mich als Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV (Deutscher Anwaltsverein) und in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV.

    Für weitere Informationen empfehle ich auch einen Besuch auf der Seite:
    http://rechtsanwalt-verkehrsrecht-muenster-pahl.de/

  • Wettbewerbsrecht

    Das Wettbewerbsrecht ist derzeit eines der dynamischsten Rechtsgebiete im europäischen Rechtsraum. Die Etablierung eines gemeinsamen Binnenmarktes bedingt eine „Europäisierung“ des Werberechts.

    Die Grenzen zum Urheber und- Markenrecht sind in der Praxis fließend. Gerade in diesem Rechtsgebiet gibt es ständig rechtliche Probleme, die in der Gesamtschau mit ausländischem Recht zu lösen sind. Hier wirken sich unsere vielen guten Kontakte zu europäischen und außereuropäischen Kollegen besonders vorteilhaft für die Beratung unserer Mandanten und die Lösung ihrer rechtlichen Probleme aus.

  • Wohnungseigentumsrecht

    Das Wohnungseigentumsrecht umfasst alle rechtlichen Sachverhalte, die mit dem Wohnungseigentum, der Eigentümergemeinschaft und der Verwal­tung von Wohnungseigentum und Sondereigentum zusammenhängen. Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es bei großen Wohnanlagen mit Hunderten von Wohnungen, aber auch in kleinster Form mit 2 oder 3 Miteigentümern bei Familienheimen, die nach dem Erwachsenwerden der Kinder oder im Nachlass z.B. etagenweise innerhalb der Familie aufgeteilt werden.

    Wenn man bedenkt, welche hohen wirtschaftlichen Werte in vielen Fällen das erworbene Wohnungseigentum hat, versteht man, wie wichtig eine effektive Verfolgung der rechtlichen Interessen des Mandanten hier ist. Zudem sind die Wohnungseigentümer häufig durch die Eigentümergemeinschaft derart fest miteinander verbunden, dass die Zahlungsunfähigkeit eines Miteigentümers auch bei den anderen Miteigentümern große finanzielle Probleme zur Folge hat.

    Bei Zwangsvollstreckungen gegen einzelne Miteigentümer oder bei der Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum ist die Hilfe des Anwalts oft erwünscht, häufig sogar unerlässlich.
    Bei der Vermietung es Wohnungseigentums überlappt dieses Rechtsgebiet mit dem des Mietrechts.

    Ich unterstützte und vertrete anwaltlich sowohl einzelne Eigentümer, als auf Wohnungsverwalter und Eigentümergemeinschaften.