„Ich kämpfe für Ihr gutes Recht.”

Inkasso

Ich will doch nur mein Geld

… und das sollen Sie auch bekommen –
mit der Hilfe von ASP – INKASSO

Die Zahlungsmoral vieler Schuldner lässt aus den unterschiedlichsten Gründen und in zunehmendem Maße zu wünschen übrig. Sie als Gläubiger wollen und können höhere Außenstände nicht hinnehmen, zögern vielleicht aber, diese mit anwaltlicher Hilfe einzuziehen, weil sie Bedenken wegen zu hoher Kosten haben.

ASP – INKASSO ist günstiger, als Sie vielleicht denken. Anders als die meisten Inkassobüros verlangt ASP keinen Prozentsatz vom Inkassoerfolg, sondern rechnet nach Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG) ab. Anders als die Inkassokosten der meisten Inkassobüros werden im Falle eines erfolglosen außergerichtlichen Inkassoversuchs die nach RVG berechneten Gebühren von den Gerichten in voller Höhe tituliert. Inkassokosten der Inkassobüros werden hingegen nur bis zur Höhe der anwaltlichen Inkassogebühren zugesprochen. Das anwaltliche Inkasso bietet demjenigen, der gelegentlich einen Forderungseinzug betreiben muss, damit klare Vorteile.

Gewerblichen Mandanten, die laufend Inkassofälle haben, bietet ASP einen besonderen anwaltlichen Inkasso-Service, der für Sie unter finanziellen Gesichtspunkten besonders interessant ist. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Service ist, dass Sie Freiberufler oder Gewerbetreibender sind und regelmäßig mehrere Inkassofälle pro Jahr haben.
Im Rahmen des außergerichtlichen Forderungseinzugs unternehmen wir – wie auch bei Inkassovorgängen im Einzelfall – zunächst den Versuch, Ihre Forderung kostengünstig ohne die Hilfe der Gerichte einzuziehen. Dies geschieht durch anwaltliches Forderungsschreiben und – wenn möglich und erforderlich – zusätzlich durch telefonische Kontaktaufnahme mit dem Schuldner.

Nutzen Sie das ASP – INKASSO Angebot  –
außergerichtlicher Forderungseinzug „zum Festpreis“

  • … und was kostet mich das als gewerblicher Auftraggeber
    Weniger als Sie vielleicht vermuten.
  •  … und wie läuft das ab?
    Wir belasten Ihnen pro einzuziehender Forderung die anfallenden Honorare – unabhängig von der Forderungshöhe – nur pauschal in Höhe von 25,00 € (zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe). Diesen Betrag legen Sie in bar oder per Scheck Ihrem Auftragsschreiben an uns bei. Hierin enthalten sind zudem die Kosten für eine Aufenthaltsermittlung über den Verbleib eines verzogenen Schuldners durch Anfrage beim zuständigen Meldeamt (einfache Meldeamtsanfrage) und eine Anschriftenermittlung durch den Briefzusteller. Sollten weitere Ermittlungen erforderlich werden, werden diese von uns nach Rücksprache mit Ihnen und zusätzlicher Beauftragung durch Sie erledigt. Hierfür stellen wir Ihnen nur die uns entstehenden tatsächlichen Auslagen zusätzlich in Rechnung.
  • … und was muss ich tun?
    1. Sie übersenden uns bitte im Original oder in Kopie den oder die Beleg(e) (z.B. Rechnung, Schuldschein u.s.w.), aus dem bzw. aus denen sich die Forderung dem Grunde und der Höhe nach ergibt.2. Sie reichen uns bitte den von Ihnen unterschriebenen Mahn- und Inkassoauftrag sowie die Inkassovollmacht herein (die Vordrucke senden wir Ihnen auf Anforderung gerne zu) und fügen einen Scheck über 25,00 € + 19% Steuer oder diese Summe in bar bei.3. Sehr wichtig und Voraussetzung für dieses Festpreisangebot ist, dass Sie den Schuldner vor unserer Mandatierung bereits in Verzug gesetzt haben. Ihr Mahnschreiben fügen Sie bitte in Kopie ebenfalls bei, sofern sich die Voraussetzungen für den Eintritt des Verzugs nicht bereits aus der Rechnung ergeben.

ASP – INKASSO erledigt für Sie gerne auch  das komplette Forderungsmanagement.

Falls Sie es wünschen, erledigt ASP – INKASSO für Sie natürlich auch – von der Buchung über die außergerichtliche Zahlungsaufforderung bis zur Zwangsvollstreckung – das komplette Forderungsmanagement aus einer Hand.
Wenn Sie uns auch mit der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Die individuellen Konditionen für das Inkasso erfragen Sie bitte telefonisch.

Auch wenn Sie andere Fragen haben, rufen Sie das ASP – INKASSO Team bitte an unter der Telefonnummer 0251 – 55 0 65.

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