„Ich kämpfe für Ihr gutes Recht.”

12 Wochen Sperrzeit für Arbeitslosengeld bei Rotlichtverstoß

So “dicke” kann´s kommen. Der Rotlichtverstoß eines Berufskraftfahrers hatte dazu geführt, dass dessen Führerschein beschlagnahmt und ihm anschließend die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Kraftfahrer aus besonderem Grund, weil er für einen Kraftfahrer ohne Fahrerlaubnis keine Verwendungsmöglichkeit hatte.

Die Arbeitsagentur belegte den Betroffenen daraufhin mit einer Sperrzeit von 12 Wochen und begründete dies damit, dass er durch den Rotlichtverstoß die Arbeitslosigkeit grob fahrlässig selbst herbeigeführt habe.

In seiner Entscheidung vom 01.08.2012 befand das Landessozialgericht Stuttgart, das die Entscheidung der Arbeitsagentur rechtens war. Die Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil (LSG Stuttgart, 01.08.2012, L 3 AL 5066/11) finden Sie unter diesem Link.

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