Kann der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers bei Kurzarbeit gekürzt werden?
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 12. März 2021, Az. 6 Sa 824/20) hat entschieden, dass zumindest bei „Kurzarbeit Null“ der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers Für jeden vollen Monat der Kurzarbeit 0 um 1/12 gekürzt werden kann. Damit befindet sich das Gericht im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH zu dem europäischen Urlaubsanspruch gem. Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG.
Allerdings hat das LAG Düsseldorf die Revision zum BAG zugelassen. Es bleibt abzuwarten, ob dort die Entscheidung bestätigt wird.