Muss ein 62 jähriger Lehrer während der Corona-Pandemie Präsenzunterricht erteilen?
Das Arbeitsgericht Mainz (Arbeitsgericht Mainz, Beschluss vom 10. Juni 2020 – 4 Ga 10/20) meint: grundsätzlich JA.
Ein 62 jähriger Lehrer wollte seinem Arbeitgeber per einstweiliger Verfügung untersagen lassen, ihn während der Pandemie zum Präsenzunterricht heranzuziehen. Das Arbeitsgericht Mainsz hat den Erlass einer einstweiligen Verfügung abgeleht. Das Gericht führt dazu aus, dass die Schulen einen Ermessensspielraum haben, wie sie mit den Gefahren der Corona-Pandemie umgehen wollen. Daher sei es nicht die Aufgabe der Gerichte, vorgreifend vorzugeben, welchen Lehrer die Schule wie einsetzen könne könne.
Siehe dazu auch die Presseerklärung des ArbG Mainz: https://justiz.rlp.de/de/service-informationen/aktuelles/detail/news/News/detail/presseerklaerung-zu-dem-verfahren-4-ga-1020/